AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Mit Vertragsabschluss/ Buchung der Ferienwohnung Käptn‘s Stuuv, Ostdorf 309, Wohnung
8 auf Baltrum verpflichtet sich der Feriengast, alle Gegenstände pfleglich und ordentlich zu
behandeln und auch in diesem Zustand bei Auszug wieder zurückzugeben.
2. Wenn die Rücksendung der unterschriebenen Buchungsbestätigung oder der
Zahlungseingang nicht innerhalb von 5 Tagen erfolgt, behalten wir uns vor das Objekt
anderweitig zu vermieten.
3. Der vereinbarte Mietpreis ist 8 Wochen vor Reiseantritt oder sofort auf das angegebene
Konto zu überweisen. Das genaue Datum finden Sie in der Buchungsbestätigung. Der
Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Gäste die gemietete Zeit nicht in Anspruch nehmen
können und nicht anreisen. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung. Kann die nicht in Anspruch genommene Mietzeit vom
Vermieter anderweitig vermietet werden, so reduziert sich der zu bezahlende Mietpreis um
diesen Betrag. Für den administrativen Aufwand einer Änderung oder Kürzung der Mietzeit
und bei einer Stornierung wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 100 Euro fällig.
4. Die Gemeinde Baltrum fordert von Ihren Gästen einen Kurbeitrag. Wir sind verpflichtet
diesen unseren Gästen zu berechnen und an die Gemeinde Baltrum abzuführen. Die
Kurscheine werden wir für Sie ausstellen und Ihnen kurz vor Ihrer Anreise zusenden.
5. Spätestens bei Auszug weist der Feriengast den Vermieter auf von ihm zerbrochene,
verschmutzte oder beschädigte Gegenstände hin und übernimmt nach Vorgabe der
Inhaberin die Kosten für Reparatur, Reinigung oder Wiederbeschaffung.
6. Geschirr, Töpfe und vor allem Backbleche und Roste sind bei Auszug wieder in den
Zustand wie bei Mietbeginn zu hinterlassen.
7. Der Feriengast verpflichtet sich, die Wohnung nur mit der gebuchten und von uns
bestätigten Anzahl von Personen und Haustieren zu nutzen. Das Überschreiten dieser
Personenzahl rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne Rückzahlung der bereits gezahlten
Beträge. Das gleiche gilt für das Mitbringen von Hunden, falls der Vermieter dies nicht
schriftlich bestätigt und genehmigt hat oder die Anzahl der gebuchten Hunde überschritten
wird (ersichtlich in den Buchungsunterlagen).
8. Der Feriengast erklärt, dass er das Haus ausschließlich zu Erholungs- und
Urlaubszwecken nutzen wird. Untervermietung, das Feiern von Partys mit mehr als der
gebuchten Personenzahl und jegliche gewerbliche Nutzung einschließlich der
Nutzungsüberlassung zu gewerblichen Foto- oder Filmzwecken bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Inhaber.
9. Gegenstände und Möbel aus der Wohnung dürfen nicht auf den Balkon verbracht werden.
10. Mitbringen von Hunden: Grundsätzlich gilt, dass das Mitbringen eines Hundes (oder
mehrerer Hunde) der schriftlichen Genehmigung und Bestätigung durch den Vermieter
bedarf. Es darf sich nur die Anzahl der Hunde in der Mieteinheit aufhalten, die in den
Buchungsunterlagen ersichtlich bestätigt und gebucht wurden. Jede Zuwiderhandlung
rechtfertigt die fristlose Kündigung ohne Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge. Falls
ein Hund oder Hunde mitgebracht werden dürfen, so dürfen diese während des
Aufenthaltes im Mietobjekt nicht allein im Mietobjekt zurückgelassen werden, um
Bellattacken und eventuell Zerstörungswut (Frustrationsverhalten) der Hunde während der
Abwesenheit der Gäste zu vermeiden. Weiter sollen andere Gäste oder Nachbarn nicht
durch Bellattacken gestört werden. Hundepauschale: Wir akzeptieren nach Anfrage das
Mitbringen von Hunden zu einer im Mietvertrag aufgeführten Hundepauschale. Diese
Pauschale deckt keine Verunreinigungen ab, die über das normale Maß hinaus durch den
Hund verursacht werden. Unter folgenden Voraussetzungen darf nach Rücksprache ein
Hund mitgebracht werden:
a. Der Hundebesitzer bringt für den Hund eine Schlafgelegenheit (Hundekissen oder
ähnliches) mit.
b. Der Hundehalter verpflichtet sich, das Bett und die Couch `hundefrei` zu halten,
damit im Bett und auf der Sitzfläche der Couch keine Verunreinigungen verursacht
werden.
c. Bei Läufigkeit einer Hündin und Blutverlust ist darauf zu achten, dass keine
Schäden am Fußboden oder an anderen Stellen im gemieteten Objekt entstehen.
d. Wenn durch einen vom Gast mitgebrachten Hund über das normale Maß hinaus
Verunreinigungen verursacht werden, sind diese nicht durch die Hundepauschale
gedeckt und bei Abreise dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall
würden wir die durch die Verunreinigung entstandenen Kosten (eventuell Kauf eines
neuen Überzugs für die Couch, Kauf von Bettlaken, Bettbezügen, Bettdecken etc.)
sowie die Reinigung der Matratzen (Beseitigung von Hundehaaren) dem Gast
nachberechnen. Dieser kann dann eventuell seine Hundehaftpflichtversicherung in
Anspruch nehmen, sofern er eine hat.
11. Der Feriengast verpflichtet sich nur außerhalb der Wohnung zu rauchen. Auf der Terrasse
ist das Rauchen möglich.
12. Die Inhaber haften nicht für eventuell in der Wohnung vergessene Gegenstände und
können diese im Normalfall dem Feriengast nicht nachschicken.
13. Kurbeitrag: Als Vermieter von Ferienobjekten hat uns die Gemeinde Baltrum verpflichtet die
Kurkarten für unsere Gäste zu beantragen und den Kurbeitrag einzuziehen. Jede
Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000
Euro geahndet wird. Es ist den Gästen nicht erlaubt den Kurbeitrag vor Ort direkt bei der
Gemeinde persönlich zu entrichten. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin uns so schnell
wie möglich mitzuteilen - spätestens aber bis 14 Tage vor Ihrer Anreise - wenn sich die bei
uns angemeldete Personenanzahl oder die Aufenthaltsdauer geändert hat. Falls es durch
das Nichteinhalten dieser vorgeschriebenen und verpflichtenden Vorgangsweise durch
Gäste für uns zu einer Ordnungswidrigkeit durch die Gemeinde Baltrum kommen sollte,
sind wir gezwungen die Geldbuße an die verursachenden Gäste weiterzugeben.
14. Gestattung der Mitbenutzung einer vorhandenen WLAN-Verbindung: Der Inhaber betreibt
in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die
Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zuganges zum Internet. Der Gast
hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Zugangsdaten sind
nur zum persönlichen Gebrauch des Gastet bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte
weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des WLANs
erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für die über das WLAN
übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen
Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.
Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die
daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des
WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
a. Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen
Inhalten nutzen.
b. Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten
oder zugänglich machen.
c. Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
d. Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohlichen Inhalte versenden oder
verbreiten.
e. Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder andere
Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Inhaber der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch
den Gast und/ oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen.
Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er
erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt
oder droht, weist er den Inhaber der Ferienwohnung auf diesen Umstand hin.
15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame oder durchführbare (gesetzliche)
Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt
haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 06/2022