top of page

AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen: 

 

1. Mit Vertragsabschluss/ Buchung der Ferienwohnung Käptn‘s Stuuv, Ostdorf 309, Wohnung 
8 auf Baltrum verpflichtet sich der Feriengast, alle Gegenstände pfleglich und ordentlich zu 
behandeln und auch in diesem Zustand bei Auszug wieder zurückzugeben. 

 

2. Wenn die Rücksendung der unterschriebenen Buchungsbestätigung oder der 
Zahlungseingang nicht innerhalb von 5 Tagen erfolgt, behalten wir uns vor das Objekt 
anderweitig zu vermieten. 

 

3. Der vereinbarte Mietpreis ist 8 Wochen vor Reiseantritt oder sofort auf das angegebene 
Konto zu überweisen. Das genaue Datum finden Sie in der Buchungsbestätigung. Der 
Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Gäste die gemietete Zeit nicht in Anspruch nehmen 
können und nicht anreisen. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer 
Reiserücktrittsversicherung. Kann die nicht in Anspruch genommene Mietzeit vom 
Vermieter anderweitig vermietet werden, so reduziert sich der zu bezahlende Mietpreis um 
diesen Betrag. Für den administrativen Aufwand einer Änderung oder Kürzung der Mietzeit 
und bei einer Stornierung wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 100 Euro fällig. 

 

4. Die Gemeinde Baltrum fordert von Ihren Gästen einen Kurbeitrag. Wir sind verpflichtet 
diesen unseren Gästen zu berechnen und an die Gemeinde Baltrum abzuführen. Die 
Kurscheine werden wir für Sie ausstellen und Ihnen kurz vor Ihrer Anreise zusenden. 

 

5. Spätestens bei Auszug weist der Feriengast den Vermieter auf von ihm zerbrochene, 
verschmutzte oder beschädigte Gegenstände hin und übernimmt nach Vorgabe der 
Inhaberin die Kosten für Reparatur, Reinigung oder Wiederbeschaffung. 

 

6. Geschirr, Töpfe und vor allem Backbleche und Roste sind bei Auszug wieder in den 
Zustand wie bei Mietbeginn zu hinterlassen. 

 

7. Der Feriengast verpflichtet sich, die Wohnung nur mit der gebuchten und von uns 
bestätigten Anzahl von Personen und Haustieren zu nutzen. Das Überschreiten dieser 
Personenzahl rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne Rückzahlung der bereits gezahlten 
Beträge. Das gleiche gilt für das Mitbringen von Hunden, falls der Vermieter dies nicht 
schriftlich bestätigt und genehmigt hat oder die Anzahl der gebuchten Hunde überschritten 
wird (ersichtlich in den Buchungsunterlagen). 

 

8. Der Feriengast erklärt, dass er das Haus ausschließlich zu Erholungs- und 
Urlaubszwecken nutzen wird. Untervermietung, das Feiern von Partys mit mehr als der 
gebuchten Personenzahl und jegliche gewerbliche Nutzung einschließlich der 
Nutzungsüberlassung zu gewerblichen Foto- oder Filmzwecken bedürfen der 
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Inhaber. 

 

9. Gegenstände und Möbel aus der Wohnung dürfen nicht auf den Balkon verbracht werden. 

 

10. Mitbringen von Hunden: Grundsätzlich gilt, dass das Mitbringen eines Hundes (oder 
mehrerer Hunde) der schriftlichen Genehmigung und Bestätigung durch den Vermieter 
bedarf. Es darf sich nur die Anzahl der Hunde in der Mieteinheit aufhalten, die in den 
Buchungsunterlagen ersichtlich bestätigt und gebucht wurden. Jede Zuwiderhandlung 
rechtfertigt die fristlose Kündigung ohne Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge. Falls 
ein Hund oder Hunde mitgebracht werden dürfen, so dürfen diese während des 
Aufenthaltes im Mietobjekt nicht allein im Mietobjekt zurückgelassen werden, um 
Bellattacken und eventuell Zerstörungswut (Frustrationsverhalten) der Hunde während der 
Abwesenheit der Gäste zu vermeiden. Weiter sollen andere Gäste oder Nachbarn nicht 
durch Bellattacken gestört werden. Hundepauschale: Wir akzeptieren nach Anfrage das 
Mitbringen von Hunden zu einer im Mietvertrag aufgeführten Hundepauschale. Diese 
Pauschale deckt keine Verunreinigungen ab, die über das normale Maß hinaus durch den 


 

 

Hund verursacht werden. Unter folgenden Voraussetzungen darf nach Rücksprache ein 
Hund mitgebracht werden: 

 

a. Der Hundebesitzer bringt für den Hund eine Schlafgelegenheit (Hundekissen oder 
ähnliches) mit. 
b. Der Hundehalter verpflichtet sich, das Bett und die Couch `hundefrei` zu halten, 
damit im Bett und auf der Sitzfläche der Couch keine Verunreinigungen verursacht 
werden. 
c. Bei Läufigkeit einer Hündin und Blutverlust ist darauf zu achten, dass keine 
Schäden am Fußboden oder an anderen Stellen im gemieteten Objekt entstehen. 
d. Wenn durch einen vom Gast mitgebrachten Hund über das normale Maß hinaus 
Verunreinigungen verursacht werden, sind diese nicht durch die Hundepauschale 
gedeckt und bei Abreise dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall 
würden wir die durch die Verunreinigung entstandenen Kosten (eventuell Kauf eines 
neuen Überzugs für die Couch, Kauf von Bettlaken, Bettbezügen, Bettdecken etc.) 
sowie die Reinigung der Matratzen (Beseitigung von Hundehaaren) dem Gast 
nachberechnen. Dieser kann dann eventuell seine Hundehaftpflichtversicherung in 
Anspruch nehmen, sofern er eine hat. 

 

11. Der Feriengast verpflichtet sich nur außerhalb der Wohnung zu rauchen. Auf der Terrasse 
ist das Rauchen möglich. 

 

12. Die Inhaber haften nicht für eventuell in der Wohnung vergessene Gegenstände und 
können diese im Normalfall dem Feriengast nicht nachschicken. 

 

 

13. Kurbeitrag: Als Vermieter von Ferienobjekten hat uns die Gemeinde Baltrum verpflichtet die 
Kurkarten für unsere Gäste zu beantragen und den Kurbeitrag einzuziehen. Jede 
Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 
Euro geahndet wird. Es ist den Gästen nicht erlaubt den Kurbeitrag vor Ort direkt bei der 
Gemeinde persönlich zu entrichten. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin uns so schnell 
wie möglich mitzuteilen - spätestens aber bis 14 Tage vor Ihrer Anreise - wenn sich die bei 
uns angemeldete Personenanzahl oder die Aufenthaltsdauer geändert hat. Falls es durch 
das Nichteinhalten dieser vorgeschriebenen und verpflichtenden Vorgangsweise durch 
Gäste für uns zu einer Ordnungswidrigkeit durch die Gemeinde Baltrum kommen sollte, 
sind wir gezwungen die Geldbuße an die verursachenden Gäste weiterzugeben. 

 

14. Gestattung der Mitbenutzung einer vorhandenen WLAN-Verbindung: Der Inhaber betreibt 
in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die 
Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zuganges zum Internet. Der Gast 
hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Zugangsdaten sind 
nur zum persönlichen Gebrauch des Gastet bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte 
weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. 
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet 
ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des WLANs 
erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für die über das WLAN 
übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen 
Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. 
Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die 
daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des 
WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: 

 

a. Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen 
Inhalten nutzen. 
b. Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten 
oder zugänglich machen. 
c. Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten 


 

 

d. Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohlichen Inhalte versenden oder 
verbreiten. 
e. Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder andere 
Formen unzulässiger Werbung nutzen. 

 

Der Gast stellt den Inhaber der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und 
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch 
den Gast und/ oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. 
Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr 
zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er 
erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt 
oder droht, weist er den Inhaber der Ferienwohnung auf diesen Umstand hin. 

 

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein 
bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die 
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder 
undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame oder durchführbare (gesetzliche) 
Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die 
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt 
haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der 
Vertrag als lückenhaft erweist. 

 

Stand: 06/2022 

bottom of page